Alle Vorstandsmitglieder sind mitverantwortlich für die Verwirklichung und

Umsetzung der Ziele und satzungsgemäßen Zwecke des Vereins!

 

 

1. Vorsitzender

 

-           hat die Aufsicht über die gesamte Geschäftsführung des Vorstandes

 

-           vertritt den Verein nach innen und außen

 

-           führt den Verein

 

-           verantwortlich für die Einberufung von Sitzungen und Versammlungen sowie die Vorbereitung deren Tagesordnung (zu

            Versammlungen wird 3 Wochen im Voraus eingeladen, in der Einladung wird nach Anträgen zur Aufnahme in die

            Tagesordnung gefragt)

 

-           leitet alle Sitzungen und Versammlungen

 

-           ist verantwortlich für Aufnahmeanträge und Kündigungen

 

-           führt Mitgliederstatistiken, Mitgliederlisten, aktualisiert Mitgliederdaten (in

            Zusammenarbeit mit dem Schriftführer). Aktuelle Mitgliederlisten werden einmal jährlich und auf Nachfrage durch den 

            Schriftführer an alle Mitglieder verteilt

 

-           er ist verantwortlich für den Veranstaltungskalender

 

-           erstellt Jahresabschlüsse und Statistiken

 

-           Unterzeichnet alle Protokolle sowie alle wichtigen und verbindlichen Schriftstücke

 

2. Vorsitzender

 

-           untersützt den 1. Vorsitzenden bei der Erfüllung seiner Aufgaben

 

-           feste Aufgabenbereiche werden zwischen ihm und dem 1. Vorsitzenden

            abgesprochen

 

Kassierer

 

-           führt die Kassenbücher des Vereins

 

-           er verwaltet und führt das Vereinskonto

 

-           Kassiert die Vereinsbeiträge

 

-           überprüft dabei die Zahlungseingänge der  überweisenden Mitglieder

 

-           er ist verantwortlich für Zahlungserinnerungen an alle Mitglieder (und ggf. andere Personen)

-           Kassiert 1 mal jährlich die Gelder für die Pacht  

-           Kassiert 1 mal jährlich die Gelder für den Stromverbrauch aus dem Vorjahr 

 

-           Kassiert 1 mal jährlich die Gelder für Instaltungskosten   

 

-           er macht ggf. selbständig auf finanzielle Engpässe oder Zahlungsrückstände aufmerksam

 

Schriftführerin

 

-           erstellt und versendet alle Einladungen zu Versammlungen und Veranstaltungen; bei Kenntnis über den Veranstaltungskalender

            selbständig 3 Wochen vor einer jeden Veranstaltung bzw. Versammlung, ggf. nach Aufforderung durch den 1. Vorsitzenden

 

-           erstellt Protokolle zu allen Jahreshauptversammlungen, Mitgliederversammlungen sowie Vorstandsversammlungen. Die

             Protokolle werden für die Akten von ihm und dem 1. Vorsitzenden unterzeichnet. Die Protokolle müssen spätestens 2 Wochen nach

             einer jeden Versammlung vorliegen.

 

-           Erstellt und pflegt die Mitgliederlisten und Statistiken in Zusammenarbeit mit dem 1. Vorsitzenden.

 

 

-           Informiert die Mitglieder über den aktuellen Veranstaltungskalender

 

 

Gerätewart

 

-           er hat die Aufgabe die Geräte für Arbeitseinsätze zu warten, zu pflegen, instand zuhalten und dafür zu sorgen, dass sie jeder Zeit

            einsatzbereit sind.

 

-           außerdem zählen zu den Aufgaben des Gerätewartes, die Geräte nach

            jedem Einsatz wieder gebrauchsfertig zu machen

 

-           er muss weiterhin dafür sorgen, dass die Geräte ordnungsgemäß sich an vorgeschriebenen Platz befinden

 

-           falls Gerätschaften kaputt sind oder ihrer Funktion nicht mehr richtig nachkommen, ist der Gerätewart dafür verantwortlich, dass

            diese Geräte schnellst möglich wieder repariert werden.

 

 

 

 

Verantwortlicher für Gemeinschaftsarbeit

 

-           er beobachtet, teilt ein und überprüft die Arbeitseinsätze .

 

 

 

Beauftragter für Energie, Umwelt- und Naturschutz

 

 

-           nimmt Wasserproben

 

-           die regelmäßige Kontrolle der Abflußrohre nach Verunreinigung

 

-           Vogelschutzhecken kontrollieren   

             ( 1. Schnitt bis 30.Juni und 2.Schnitt bis 31 September)

 

 

 

 

Nach oben